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Änderung der Beitragsordnung zum 01.01.2023

Die Beitragsordnung wird wie bei der Jahreshauptversammlung vom 29. März 2022 beschlossen zum 1. Januar 2023 angepasst.

Kategorie Hauptverein Tennis
Erwachsene 126,00 € 133,00 €
Ehepartner *1 79,00 € 87,00 €
Schwerbehinderte/Versehrte *2 61,00 € wie Erwachsene, keine Ermäßigung
Ermäßigte Erwachsene (§5) 65,00 € 51,00 €
1. Kind / 1. Jugendlicher 63,00 € 51,00 €
2. Kind / 2. Jugendlicher 42,00 € 51,00 €
ab 3. Kind / 3. Jugendlicher 0,00 € 0,00 €
Familien (§3) 220,00 € 307,00 €
Alleinerziehende mit Kind(ern) 147,00 € wie Familie, keine Ermäßigung
Senioren ab vollendetem 65. Lebensjahr - auf Antrag 95,00 € wie Erwachsene, keine Ermäßigung
Senioren-Ehepartner ab vollendeten 65. Lebensjahr - auf Antrag 65,00 € wie Erwachsene, keine Ermäßigung
Arbeitsstunden 18 - 65 Jahre *3 - 4h á 15,00 €
Arbeitsstunden 16 - 17 und 66 - 75 Jahre *3 - 2h á 15,00 €

*1 oder in eheähnlicher Gemeinschaft Lebende mit gemeinsamer Anschrift lt. Ausweis (bitte Kopien dem Antrag beilegen) sowie gemeinsames Konto.
*2 Kopie vom Schwerbehindertenausweis bitte dem Antrag beilegen.
*3 Zusätzlich zum Tennisjahresbeitrag wird ein Pflichtarbeitsstundenbeitrag von 60,00€ bei 18- 65 Jährigen und 30,00 € bei 16 -17 Jährigen und 66- 75 Jährigen erhoben. Dieser vermindert sich mit jeder geleisteten Arbeitsstunde um 15,00 €.